Versetzungsbestimmungen Oberstufe

Aufnahme in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (GO)


Versetzung in die Qualifikationsphase:

Versetzung in die Qualifikationsphase erfolgt, wenn

 

Eine Zulassung ist nicht möglich bei

 

Ausgleichmöglichkeiten (bei ein bis zwei Fächern) bestehen

 

Qualifikationsphase

 

Beleg- und Einbringverpflichtung von Kursen