Schulkonferenz – Mitbestimmung und Entwicklung unserer Schule

Die Schulkonferenz ist ein zentrales Gremium unserer Schule, das eine wichtige Rolle in der Mitbestimmung und der Weiterentwicklung unserer Bildungseinrichtung spielt. Sie setzt sich aus Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zusammen und fördert den Austausch und die Zusammenarbeit aller Beteiligten.

 
Mitbestimmungsmöglichkeiten der Eltern

Eltern haben in der Schulkonferenz eine bedeutende Stimme. Sie können aktiv an der Gestaltung von schulischen Entscheidungen mitwirken, die das Lernumfeld und die Schulorganisation betreffen. Zu den Mitbestimmungsmöglichkeiten gehören unter anderem:

  • Mitgestaltung des Schulprogramms: Eltern können ihre Perspektiven und Ideen einbringen, um das Schulprofil und die pädagogischen Schwerpunkte zu entwickeln.
  • Entscheidungen über schulische Maßnahmen: In der Schulkonferenz werden wichtige Entscheidungen getroffen, die das Schulleben betreffen, wie z.B. die Änderung der Unterrichtsorganisation oder die Organisation von Schulveranstaltungen.
  • Anliegen und Vorschläge: Eltern haben die Möglichkeit, Anliegen und Verbesserungsvorschläge einzubringen, die das Wohl der Schülerinnen und Schüler fördern.
 
Bedeutung der Schulkonferenz

Schulkonferenz Bild2Die Schulkonferenz ist von großer Bedeutung für die Entwicklung unserer Schule. Sie schafft eine Plattform, auf der verschiedene Perspektiven und Ideen zusammenkommen, um die Qualität der Bildung kontinuierlich zu verbessern. Durch den Dialog zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern entsteht ein gemeinsames Verständnis für die Herausforderungen und Chancen, die unsere Schule prägen.

Die aktive Teilnahme an der Schulkonferenz ermöglicht es den Eltern, einen direkten Einfluss auf die schulische Entwicklung zu nehmen und die Interessen ihrer Kinder zu vertreten. Gemeinsam arbeiten wir daran, eine positive Lernumgebung zu schaffen, die das Potenzial jeder Schülerin und jedes Schülers bestmöglich entfaltet.

Wir laden alle Eltern ein, sich aktiv in die Schulkonferenz einzubringen und damit einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Schule zu leisten!

 

Wahlausschreiben und Informationen für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz

Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes vom 14.Juni 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2012, sind alle zwei Jahre die Mitglieder der Schulkonferenz neu zu wählen. Die Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und der Schülerrat des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums haben im Schuljahr 1992/93 beschlossen, ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) zu wählen. Ferner ist die Anzahl derzu wählenden Mitglieder auf zwanzig festgelegt worden.

Hiervon stehen per Gesetz den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte 10 Sitze, denen der Eltern 5 Sitze und denen der Schülerinnen und Schüler 5 Sitze zu.

Die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden in Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte bzw. des Schulelternbeirates bzw. des Schülerrates gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

In die Schulkonferenz wählbar sind nicht nur die Mitglieder der genannten Gremien, sondern auch jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers, die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:

Wählbar sind ebenso alle Schülerinnen und Schüler, die mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben.

Eltern / Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats / des Schülerrats sind und die für die Schulkonferenz kandidieren wollen, benötigen im Voraus eine Wählbarkeitsbescheinigung  (diese können Sie hier herunterladen oder im Sekretariat anfordern), in der die Schulangehörigkeit ihres minderjährigen Kindes / der Schülerin bzw. des Schülers bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigung wird auf Antrag von der Schulleiterinausgestellt.

Im Falle der Mehrheitswahl tritt bei Ausscheiden oder Verhinderung eines Mitgliedes der Schulkonferenz die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächst höheren Stimmenzahl als Ersatzmitglied ein.

Annette Pfannmüller
(Schulleiterin)

Hochbegabung logo IMG 7742 Logo JugendDebattiert jugend forscht logo schulegesundlogo COMENIUS logo rbg Tanzsport mint ecsm

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.