Schulorganisation unter Corona-Bedingungen – Sj. 20/21

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

für alle Schülerinnen und Schüler des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums beginnt am 17.08.2020 das neue Schuljahr. Abstandsregelungen im Unterricht sind ministeriell aufgehoben worden und es obliegt der Schule, Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften so zu schaffen, dass alle Mitglieder der Schulgemeinde möglichst infektionsfrei arbeiten können. Dafür wurden unsere geltenden Regelungen des vergangenen Schuljahres übernommen oder an die neue Situation der Vollbesetzung angepasst. 

Wir müssen diese Regelungen sicherlich immer wieder auf den Prüfstand stellen und sie von Zeit zu Zeit an die Realität anpassen. (Stand 18.08.2020)


1. Wegeführung

1.1 Hin- und Rückweg 

Alle Schülerinnen und Schüler sollen sich nach dem Betreten der Schule sofort in den Pausenbereich (siehe Anlage 1 – Achtung neuer Corona-Pausen-Plan!) ihrer Klasse begeben. Von dort werden sie von der jeweiligen Fachlehrkraft abgeholt.
Sie dürfen sich nicht in Gruppen auf dem Schulhof zusammenfinden. Das Gleiche gilt für den Heimweg.
Auch auf dem Heimweg und an den Bushaltestellen sollte ein Abstand von 1,50 m, besser 2 m, zum Nächsten eingehalten werden.
Wir empfehlen, auch auf diesen Wegen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

1.2 Wege in der Schule

Alle Wege in der Schule sind mit Pfeilen gekennzeichnet. Es ist klar ersichtlich, in welche Richtungen man sich bewegen muss. Da wir viele „Sackräume“ haben und dadurch Hin- und Rückweg gleich sind, müssen sich die Klassen mit den Nachbarklassen abstimmen, bevor sie die den Raum verlassen. Auch beim Verlassen der Räume muss möglichst der Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden. Dies gilt für alle Wege auf dem gesamten Schulgelände. 


2. Hygienevorschriften

2.1 Hände waschen

Alle Schülerinnen und Schüler müssen nach dem Betreten des Schulhauses ihre Hände nach den Hygieneregeln waschen, d.h. ca. 20 – 30 Sekunden gründlich einseifen, abspülen und gut abtrocknen. Empfehlenswert ist es, sowohl vor als auch nach dem Essen sowie den Toilettengängen die Hände zu waschen. Ebenso sollten die Hände vor dem Aufsetzen und nach dem Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung gereinigt werden. Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler Handdesinfektionsmittel mitbringen, sodass sie sich jederzeit die Hände reinigen / desinfizieren können.

Das Händewaschen soll am Anfang der Stunde und damit zeitgleich mit dem beginnenden Unterricht erfolgen, sodass möglichst wenig Unterrichtszeit verloren geht.

2.2 Toilettenregelung

Alle Schülertoilettenanlagen dürfen grundsätzlich nur von zwei Personen betreten werden. Um anzuzeigen, dass die Toilettenanlage bereits besetzt ist, erhält jede Schülerin / jeder Schüler ein Schildchen, das sie / er auf der Rückseite mit ihrem / seinem Namen und der Klasse beschriften und mit einer beigefügten Kordel versehen muss. Beim Betreten der Toilettenanlage wird das Schildchen an einen dafür vorgesehenen Haken gehängt und beim Verlassen wieder mitgenommen. 

Zu Beginn des neuen Schuljahres sollten die Klassenbezeichnungen, zwecks besserer Zuordnung, auf den Schildchen mit einem Edding aktualisiert werden.

2.3 Mund-Nasen-Bedeckung tragen

Das Hessische Kultusministerium ordnet an:
„In Schulen (Schulgebäude und -gelände) ist, mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- und Kursverband, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.“ 

Ich weise insbesondere daraufhin, dass auch bei der Essensausgabe in der Mensa Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Dieser darf erst am Platz abgenommen werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die selbstgenähten Masken bewährt haben. Sollten Schülerinnen und Schüler ihre Masken vergessen haben, können sie ausnahmsweise eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung im Sekretariat erhalten. 

2.4 Flächen- / Handdesinfektion

Eine Flächendesinfektion ist laut RKI zurzeit nicht nötig. Putzen mit Seifenlauge ist völlig ausreichend, um evtl. Schmierinfektionen zu unterbinden. Daher hat der Schulträger aktuell eine tägliche Reinigung der Klassenräume angeordnet.

Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler Handdesinfektionsmittel mitbringen, sodass sie sich jederzeit die Hände reinigen / desinfizieren können.

2.5 Lüften der Räume

Die Vorgabe des Ministeriums lautet: „Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.“ Gerade in unseren kleinen Unterrichtsräumen muss spätestens alle 30 Minuten gelüftet werden. Außerdem nutzen wir die großen Pausen, um die Unterrichtsräume vollständig zu durchlüften. Hierfür ist es notwendig, dass alle Schülerinnen und Schüler, auch die Oberstufenschüler, während der Pausen die Unterrichtsräume verlassen und sich in ihren vorgegebenen Pausenarealen aufhalten.

2.6 Anzeichen einer Corona-Erkrankung

Falls bei Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit Anzeichen einer Covid-Erkrankung (Fieber, starker Husten etc.) festgestellt werden, werden sie umgehend in den Oberstufenraum (K09) gebracht. Dort erhalten sie einen medizinischen Mundschutz. Desinfektionsmittel steht ebenfalls bereit. Die Eltern werden sogleich informiert; sie müssen ihr Kind sofort abholen, und es wird ihnen empfohlen, „umgehend Kontakt zu ihrem behandelnden Kinderarzt, dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 Kontakt aufzunehmen.
Nach den Anweisungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 13.08.2020 gilt generell:
„Zur Wiederzulassung des Besuches einer Einrichtung […] sind kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig. Sofern es die […] Schule im Zweifelsfall für erforderlich hält, kann sie sich eine schriftliche Bestätigung der ärztlichen Aussage durch die Eltern vorlegen lassen, dass nach ärztlicher Aussage die Teilnahme wieder möglich ist. Die Bestätigung der ärztlichen Aussage durch eine erziehungsberechtigte Person ist in der Regel ausreichend.“ (s. Formular auf der Homepage)

Um die größtmögliche Sicherheit für alle Mitglieder der Schulgemeinde zu gewährleisten, empfehlen wir dringend, dass die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler erst wieder in den Präsenzunterricht zurückkehrt, wenn die Bescheinigung eines Arztes vorliegt, die bestätigt, dass die Schülerin oder der Schüler untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde.

Sollten Schülerinnen und Schüler zu Hause bereits Symptome aufweisen, die auf eine mögliche Infektion mit Covid 19 hindeuten (s. Newsticker auf der Homepage „Mein Kind zeigt Symptome …“), muss das Kind unbedingt zu Hause bleiben. Die Rückkehr in den Präsenzunterricht ist, wie oben beschrieben zu regeln. 


3. Sitzordnungen in den Klassen

Die Schülerinnen und Schüler müssen alle in eine Richtung (zur Tafel) schauen, die Tische sollten einzeln stehen und nicht zu Gruppen zusammengestellt werden.

Der/Die Klassenlehrer /-in fertigt in der ersten Stunde des Schuljahres einen Sitzplan an, der für den Rest des Schulhalbjahres einzuhalten ist. Diese Pläne kleben auf dem Pult, damit sie allen Fachkollegen/-innen bekannt sind.

In den Fachräumen werden die jeweiligen Sitzpläne von den Fachkolleginnen und Fachkollegen erstellt und verbleiben bei dieser. Eine Kopie des entsprechenden Sitzplans mit Angabe zur Klasse und der betroffenen Unterrichtsstunden wird in einer Schublade im Lehrerpult hinterlegt.


4. Unterrichtsorganisation des Präsenzunterrichts

4.1 Erster Schultag im Schuljahr 20/21

In diesem Schuljahr entfällt der obligatorische Schuljahresanfangsgottesdienst. Die Gesamtkonferenz vom 14.08.2020 hat sich aus Präventionsgründen für diese Regelung entschieden.

Von der 2. bis einschließlich der 4. Stunde ist Klassenlehrerunterricht. Alle Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer holen ihre Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Pausenarealen ab und bringen sie zu ihren neuen Klassenräumen.

In der 5. und 6. Stunde des ersten Schultages findet Unterricht nach Plan statt, der Nachmittagsunterricht entfällt.

Ab Dienstag, dem 18.08.2020, gilt der neue Stundenplan.

4.2 Unterrichtsformen

Zu dem in den letzten Wochen und Monaten durchgeführten Frontalunterricht kann in den kommenden Wochen noch Partnerarbeit hinzukommen.
Von Gruppenarbeit wollen wir zunächst absehen und zuerst den weiteren Infektionsverlauf abwarten, bevor wir weitere Änderungen vornehmen.

4.3 Unterrichtszeiten

Bis auf Weiteres findet der Unterricht wieder nach dem gegebenen Stundenplan und den jeweiligen Curricula der einzelnen Fächer statt. Coronabedingt muss gegebenenfalls eine kurze Wiederholung der Inhalte des letzten Halbjahres erfolgen.

4.4. Regelungen für besondere Fächer

4.4.1 Sport

  • Sportunterricht, einschließlich des Schwimmunterrichts und der Bewegungsstunde, findet im geregelten Klassen- oder Kurssystem statt. 
  • Alle Inhaltsfelder außer dem Bereich „Mit und gegen den Partner kämpfen – Ringen und Raufen“ sind gemäß Kerncurriculum Sport möglich. Direkte Körperkontakte sind auf das sportartspezifische notwendige Maß zu reduzieren.
  • Unterricht und Angebote im Freien sind zu favorisieren.
  • Der Aufenthalt in den Umkleidekabinen soll so kurz wie möglich sein. Außerdem muss beim Umkleiden Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Warteschlangen beim Zutritt zur Sportstätte sind zu vermeiden.
  • Sportunterricht ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die der Schule durch den zuständigen Schulträger zugewiesen werden, zulässig.

4.4.2 Musik

  • Bis zum 31.01.2021 muss auf Gesang und die Nutzung der Blasinstrumente in Gruppen- oder Klassenverbänden in geschlossenen Räumen verzichtet werden.
  • Im Freien und unter Berücksichtigung der Abstandsregeln können jedoch Chor- und Blasinstrumenteproben stattfinden.

4.4.3 Darstellendes Spiel

Darstellendes Spiel und außerunterrichtliche Theaterangebote in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen dürfen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen erteilt werden:

  • Übungen müssen kontaktfrei ausgeführt werden
  • Mindestabstand 2 m
  • Freiluftaktivitäten sollen bevorzugt werden
  • Warteschlangen beim Zutritt der Spielstätte vermeiden

4.5 Freiwillige Wiederholungen

Wenn ein Kind in diesem Schuljahr 2020/2021 eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt, hat das Kultusministerium festgelegt, dass „freiwillige Wiederholungen im Zeitraum vom 27. April 2020 bis zum 31. März 2021 nicht auf die Höchstzahl möglicher Wiederholungen während der Schullaufbahn oder auf die Höchstverweildauer in einer Schulform angerechnet werden.“ 

4.6 Querversetzungen

Ausnahmsweise können im Schuljahr 2020/2021 nach §75 Abs. 3 Satz 3 HSchG Schülerinnen und Schüler querversetzt werden, die in diesem Schuljahr die siebte Jahrgangsstufe besuchen.

4.7 Bewertungen und Leistungsnachweise

Zurzeit gehen wir von einem ganz normalen Verlauf im kommenden Schuljahr aus. Dies bezieht ebenfalls die Notengebung in der uns bekannten Form ein. Sollte es jedoch zu weiteren coronabedingten Unterrichtsausfällen kommen, kann dies Auswirkungen auf das Erstellen von Leistungsnachweisen und letztendlich auch auf die Notengebung haben. Hierfür hat der Gesetzgeber vorgesorgt und uns begrenzt rechtliche Möglichkeiten eingeräumt, um nachjustieren zu können.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

4.8 Betriebspraktika

Betriebspraktika sollen grundsätzlich nach den Herbstferien wieder durchgeführt werden.


5. Regelungen für den Unterricht im Distanzmodus

5.1 Distanzunterricht in Anbindung an den Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die vom Präsenzunterricht befreit sind, erhalten alternativ ein Angebot im Distanzunterricht, das dem Präsenzunterricht möglichst gleichgestellt ist. Wir versuchen, diese Schülerinnen und Schüler aktiv am Präsenzunterricht teilnehmen zu lassen, falls die technischen Möglichkeiten hierfür von Seiten des Schulträgers bereitgestellt werden können. „Ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.“ 

„Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, haben ihre Pflicht zur Teilnahme an schulischen Lehrangeboten im Rahmen häuslicher Lernsituation nachzukommen.“ Der Distanzunterricht muss in direktem Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht stehen. Um dies zu gewährleisten, können Schülerinnen und Schüler von zu Hause aus per Videokonferenzsystem punktuell in den Präsenzunterricht zugeschaltet werden, falls dem sowohl der/die Distanzschüler/in als auch die übrigen Schülerinnen und Schüler des Präsenzunterrichts bzw. deren Erziehungsberechtigte zustimmen. Hierfür hat das Kultusministerium Mustervorlagen erarbeitet. Während der Übertragung muss die Kamera ausschließlich auf die Lehrkraft ausgerichtet werden. Es darf keine Aufzeichnung des Unterrichts erfolgen. Die Lehrkraft kann ebenfalls der Aufzeichnung ihres Unterrichts widersprechen.

Falls die technischen Voraussetzungen für eine Videoübertragung nicht gegeben sind, müssen andere Formen der Teilnahme an schulischen Lehrangeboten im Rahmen der häuslichen Lernsituation gewählt werden. „Alle relevanten Unterrichts- und Übungsmaterialien können postalisch oder digital versandt werden. Sie sind in diesem Fall didaktisch so aufzubereiten, dass die im Unterricht erfolgte Einführung und Erläuterung eines neuen Lerngegenstandes auch für die Schülerin oder den Schüler im Distanzlernen ermöglicht wird.“
Individuell festgelegte Besprechungs- und Beratungszeiten mit der Lehrkraft können zur Klärung inhaltlicher Fragen genutzt werden. 

5.2 Einbindung der Distanzschülerinnen und -schüler durch Videoübertragung

Wir haben vorgesehen, dass alle Distanzschülerinnen und -schüler eines Jahrgangs einer Klasse dieses Jahrgangs zugewiesen werden. Die Auswahl der Klasse ergibt sich aus der Anzahl der Distanzschülerinnen und -schüler bzw. auch aus der Zustimmung der Präsenzschülerinnen und -schüler und der Lehrkräfte dieser Klasse.

Der Schwerpunkt der Videoübertragungen soll auf den Hauptfächern (D, M, E, F, L) liegen, kann aber bei Bedarf auch auf die Nebenfächer ausgedehnt werden. Die Anwesenheitszeit in der Videokonferenz muss mit der jeweiligen Fachlehrerin / dem jeweiligen Fachlehrer abgeklärt werden. Übungsmaterial kann die Distanzschülerin / der Distanzschüler danach eigenständig bearbeiten. Die Übertragung erfolgt mit einem IPad. Hiermit kann auch das Tafelbild übermittelt werden.

Zur Unterstützung können wir Studierende engagieren, die ein- bis zweimal pro Woche für Fragen der Distanzschülerinnen und -schüler zu festen Zeiten per Videokonferenz oder auch nachmittags in Präsenz zur Verfügung stehen.

5.3 Benotungen im Distanzmodus

Im Gegensatz zum vergangenen Schuljahr werden die im Distanzlernen erbrachten Leistungen benotet, „wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers [...] im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind. Hinzu treten die Schülerleistungen, die wie im Normalbetrieb vor der Corona-Virus-Pandemie in häuslicher Lernzeit erbracht wurden (Fach- oder Jahresarbeiten, komplexe Leistungen, umfangreiche und anspruchsvolle Hausaufgaben etc.).“

Klassenarbeiten und Klausuren werden auch von Distanzschülerinnen und -schülern in der Schule in besonderen Gruppen unter Einhaltung der Abstandsregeln geschrieben.

5.4. Kommunikationskonzept

Ebenso ist es für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern wichtig, „qualifizierte Rückmeldungen zu den Lernergebnissen und Aufschluss über die Grundsätze der Leistungsbewertung zu erhalten.“ 

Festlegung des Kommunikationsmodus:

1) Kommunikationswege

  1. Wo immer es technisch und organisatorisch möglich ist, wird die Distanzschülerin / der Distanzschüler per Videoschaltung in den Präsenzunterricht zugeschaltet. Um die Distanzschülerin / den Distanzschüler nicht zu überfordern, liegt der Schwerpunkt der Videokonferenzen auf den Hauptfächern, die Zuschaltung in Nebenfächern ist bei Bedarf ebenso möglich.
  2. Die Übermittlung der Materialien erfolgt über das Aufgabenmodul von IServ; evtl. werden Materialien auch im Dateibereich von IServ hinterlegt und Informationen per Email übermittelt.

2) Verlässliche Fristen für das Feedback

  1. Einmal monatlich wird eine Videokonferenz über IServ stattfinden, an der die Schülerin / der Schüler, eine Erziehungsberechtigte / ein Erziehungsberechtigter, die verantwortliche Klassenlehrerin / der verantwortliche Klassenlehrer und die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer teilnehmen. Die Einladung zu dieser Videokonferenz erfolgt durch die zuständige Klassenlehrerin / den zuständigen Klassenlehrer. In dieser Konferenz soll die Schülerin / der Schüler über ihren / seinen jeweiligen Lernstand informiert werden. Durch unterschiedliche Anzahlen von Unterrichtsstunden kann das Feedback der Nebenfächer auch in größeren Zeitintervallen erfolgen.
  2. Aufgabenbezogenes Feedback geben die Lehrkräfte individuell – meist über IServ evtl. auch telefonisch.

3) (zusätzliche) Sprechzeiten

werden individuell mit der jeweiligen Fachlehrerin / dem jeweiligen Fachlehrer vereinbart.

4) Informationen der Eltern über Kontaktmöglichkeiten zu anderen Ansprechpartnerinnen und -partnern wie z.B. Schulsozialarbeit, zur Schulseelsorge und auch zur Schulleitung

entnehmen die Eltern und die Schülerinnen und Schüler unserer Homepage (www.llg-giessen.de)

5.5. Besondere Schutzmaßnahmen für Hochrisiko-Schülerinnen und Schüler

Unter folgenden besonderen Schutzmaßnahmen könnten wir uns eine Beschulung von Schülerinnen und Schülern vorstellen, die bei einer Infektion mit Covid19 zu dem Personenkreis gehören, die mit einem schweren Verlauf der Erkrankung rechnen müssten:

    • tragen einer FFP3-Mund-Nasen-Maske sowohl auf dem Schulgelände als auch während des Unterrichts
    • in den Pausen verbleibt die Person gegebenenfalls im Unterrichtsraum bei geöffneten Fenstern
    • die betreffende Person erhält auf Wunsch einen Fensterplatz

5.6. Besondere Situation in der gymnasialen Oberstufe

Insbesondere in der Qualifikationsphase kann aufgrund des Grund- und Leistungskurssystems nicht in möglichst homogenen Gruppen unterrichtet werden. Die Einhaltung der bereits genannten Regeln ist daher umso wichtiger. 

Auch wird die Anbindung aus dem Distanzunterricht per Videozuschaltung u.U. nicht immer in allen Fächern adäquat im Vergleich zum Präsenzunterricht erfolgen können. Sollte es das persönliche Risiko zulassen, empfehlen wir daher eine Teilnahme am Unterricht unter den in 5.5. genannten besonderen Schutzmaßnahmen.


6. Pausenregelungen und Unterrichtsende

6.1 Unterrichtsbeginn

Alle Schülerinnen und Schüler müssen die Schule in gebührendem Abstand betreten und sich umgehend auf den für ihre Stufe vorgesehenen Pausenbereich (siehe Anlage 1 – Achtung neuer Corona-Pausen-Plan!) begeben. Dort warten sie, bis sie von ihren Lehrkräften abgeholt werden.

6.2 Kleine Pausen

Die in der 1., 3. und 5. Stunde unterrichtende Lehrkraft weist ihre Lerngruppe eindringlich auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln während des Lehrerwechsels hin.
Es sollte nur in den kleinen Pausen gegessen und getrunken werden, da die Mund-Nasen-Bedeckung in den großen Pausen getragen werden muss und nicht abgenommen werden darf.

6.3 Große Pausen

Alle in der 2. und 4. Stunde eingesetzten Lehrkräfte weisen ihre Schülerinnen und Schüler darauf hin, dass sie in den Fluren und während der Pausen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Diesen setzen sie bereits im Klassen- / Kursraum auf und begeben sich in ihren Pausenbereich (siehe Anlage 1). Alle Schülerinnen und Schüler, auch die der Oberstufe, müssen das Schulgebäude unabhängig von der Wetterlage verlassen, damit in den Pausen ein kompletter Luftaustausch in den Unterrichtsräumen vorgenommen werden kann.

Gegen Ende der Pause holen die Lehrkräfte der kommenden Unterrichtsstunde ihre Schülerinnen und Schüler in ihren festgelegten Pausenbereichen ab und führen sie in den jeweiligen Klassen- bzw. Kursraum.

6.4 Unterrichtsende

Die in den letzten Unterrichtstunden des Schultages eingesetzten Lehrkräfte fordern ihre Schülerinnen und Schüler schon im Klassenraum auf, die Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen, und sorgen für ein geregeltes Verlassen des Schulgeländes.

6.5 Kiosk, Schülerladen und Mensa

6.5.1 Kiosk

Unser Kiosk öffnet am ersten Schultag. Beim Anstellen müssen die vorgegebenen Wege und der Mindestabstand von 1,5 m gemäß Markierungen eingehalten werden. Auch hier gilt die Maskenpflicht! Die erworbene Ware wird im Klassenraum gegessen bzw. getrunken.

6.5.2 Schülerladen

Der Schülerladen bleibt zunächst bis zu den Herbstferien geschlossen. Danach wird erneut über die Öffnung entschieden.

6.5.2 Mensa

Die Mensa öffnet in der zweiten Schulwoche ab dem 24.08.2020.
Der Modus wird in der Anlage 2 erläutert.


7. Sekretariat 

7.1 Spuckschutz im Sekretariat

Wir bitten euch eindringlich, Gespräche mit unseren Sekretärinnen nur durch die aufgestellten Plexiglasscheiben zu führen. Unsere Sekretärinnen haben mit sehr vielen Personen Kontakt und bedürfen daher eines besonderen Schutzes.

7.2 Wegeführung im Sekretariat

Bitte haltet die Wegeführung im Sekretariat unbedingt ein. Ausnahmen sind ausschließlich den Mitgliedern der Schulleitung, den Sekretärinnen und den Hausmeistern gestattet.


8. Nutzung des Außenbereiches

Auch im Außenbereich ist Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und, wenn möglich, der Mindestabstand einzuhalten. Die Sitzgelegenheiten im Außenbereich dürfen nur bedingt genutzt werden (Absperrungen beachten!).


9. Hausaufgabenbetreuung und Ganztagsangebote

Die Hausaufgabenbetreuung startet am 24.08.2020, wird aber während der Corona-Virus-Pandemie nur bis 15 Uhr geöffnet sein. Zur Hausaufgabenbetreuung werden nur Kinder mit vorheriger Festanmeldung zugelassen. Alle weiteren Bedingungen entnehmt ihr der Anlage 3.

Die Ganztagesangebote kann man auf der Homepage einsehen. Auch hierfür muss eine Anmeldung erfolgen.


10. Informationsfluss bei infektionsbedingten Änderungen des Schulalltags

Bei einem eklatanten Anstieg der Infektionszahlen und dadurch verursachten Änderungen des Schulalltags werden alle Informationen über die Homepage und über IServ weitergegeben. Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig ihren IServ-Account einsehen.

 

Antje Mühlhans, 18.08.2020 

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