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IServ

Schulkonferenz

Wahlausschreiben
für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz

Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes vom 14.Juni 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2012, sind alle zwei Jahre die Mitglieder der Schulkonferenz neu zu wählen. Die Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und der Schülerrat des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums haben im Schuljahr 1992/93 beschlossen, ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) zu wählen. Ferner ist die Anzahl derzu wählenden Mitglieder auf zwanzig festgelegt worden.

Hiervon stehen per Gesetz den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte 10 Sitze, denen der Eltern 5 Sitze und denen der Schülerinnen und Schüler 5 Sitze zu.

Die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden in Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte bzw. des Schulelternbeirates bzw. des Schülerrates gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

In die Schulkonferenz wählbar sind nicht nur die Mitglieder der genannten Gremien, sondern auch jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers, die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:

Wählbar sind ebenso alle Schülerinnen und Schüler, die mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben.

Eltern / Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats / des Schülerrats sind und die für die Schulkonferenz kandidieren wollen, benötigen im Voraus eine Wählbarkeitsbescheinigung(diese können Sie hier herunterladen oder im Sekretariat anfordern), in der die Schulangehörigkeit ihres minderjährigen Kindes / der Schülerin bzw. des Schülers bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigung wird auf Antrag von der Schulleiterinausgestellt.

Im Falle der Mehrheitswahl tritt bei Ausscheiden oder Verhinderung eines Mitgliedes der Schulkonferenz die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächst höheren Stimmenzahl als Ersatzmitglied ein.

FolgendeWahltermine sind vorgesehen:

Die Vertreterinnen und Vertreter

  1. der Lehrkräfte werden in der Gesamtkonferenz am Freitag27August 2021 Gesamtkonferenz (10.00 Uhr),
  2. der Schülerinnen und Schüler werden in der Sitzung des Schülerrats am Montag27. September 2021 Schülerrat
  3. der Eltern werden in der Sitzung des Schulelternbeirats am Mittwoch30September 2021 Schulelternbeirat (19:30 Uhr)

gewählt.

Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am 30.09.2021abgeschlossen sein.

Antje Mühlhans
(Schulleiterin)

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