Tabletnutzung am LLG

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

der an zahlreichen Stellen geforderte Wandel hin zu Digitalisierung an Schulen hat am LLG bereits deutlich begonnen. Seit Herbst 2020 hat das LLG flächendeckendes WLAN, Touch Panels sind bereits in den Kunst- und Informatikräumen im Einsatz, weitere Touch Panels sind seit Herbst 2023 in normalen Unterrichtsräumen im Einsatz. Mit fünf iPad-Koffern und insgesamt über 60 iPads verfügen wir nun über einen noch kleinen aber wachsenden Gerätepool, um die Digitalisierung auch in den Klassen 5, 6,
7 und 8 gezielt pädagogisch einzuflechten.

Das Arbeiten im Unterricht mit eigenen Tablets ist in diesen Jahrgangsstufen gegenwärtig nicht vorgesehen. Dennoch ist es natürlich möglich, dass auch Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen „Schul-iPads” erwerben. Die Schüler der Oberstufe, die Klassen E11 und Q12 verfügen in weiten Teilen bereits über eigene, von der Schule verwaltete Tablets, die sie im Unterricht, für den Unterricht, aber auch privat nutzen.

Was plant das LLG ab Jahrgang 9?

Mit dem Konferenzbeschluss vom Herbst 2023 und der Abstimmung der Schulkonferenz vom Februar 2024 sollen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 iPads im Unterricht und zur Unterrichtsvorbereitung verpflichtend nutzen können. Wir beabsichtigen damit, die Schülerinnen und Schüler auf eine zunehmend digitale
(Arbeits)welt vorzubereiten. Für alle SuS sollen der Zugang zu „Wissen“, der kritische Umgang mit Informationen aber auch die Bewusstmachung von Grenzen in der Nutzung
digitaler Medien ermöglicht werden.

Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Die Schule hat sich lange darüber informiert, wie die Einbindung eigener Geräte aussehen kann. Für den Schulalltag erscheint uns die Lösung, dass Schüler eigene, aber von der Schule verwaltete Geräte nutzen, als die pädagogisch sinnvollste. Sie erfüllt den Anspruch auf Zuverlässigkeit, Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit beim Arbeiten. Auf diese Weise kann auch alle schulrelevante Software unmittelbar und kostenfrei auf alle Schülergeräte aufgespielt werden. Mit dem Verlassen der Schule entfällt auch die Verwaltung und das Gerät kann völlig frei genutzt werden.

Eine solche Investition ausschließlich durch die Schule zu finanzieren sieht auch der Digitalpakt in keiner Weise vor, so dass alternative Finanzierungsmodelle gefunden werden
müssen.

Was sind verwaltete Tablets?

Die Stadt Gießen hat bereits die Möglichkeit zur Einbindung von Apple Geräten über alle Gießener Schule initiiert. Durch die Nutzung des Apple School Managers, kurz ASM, haben wir für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe bereits eine Geräteverwaltung von Schülergeräten aufbauen können, das dem IServ-System sehr ähnlich ist. Hier haben wir die Geräte in Klassen und Kursen abgebildet, so dass jeder Lehrer die in der Klasse eingesetzten Geräte direkt im Unterricht einbinden kann. Dadurch ist es uns möglich, das
iPad auch einmal ganz gezielt zu sperren, so dass unterschiedliche Methoden in der Unterrichtsgestaltung jederzeit ohne Ablenkung möglich sind. Außerdem können wir eine
komplette Klasse bei digitalen Arbeitsaufträgen sehr viel leichter anleiten und ihnen einen Schutzraum gewähren, was bei völlig freien Geräten ohne Kontrollmechanismen durch die Lehrkraft nicht zu leisten wäre. Insbesondere das gemeinsame Arbeiten an einem Dokument, etwa für Referate zwischen Schülern oder zur gezielten Förderung zwischen
Lehrer und Schüler, ist problemlos und unmittelbar möglich Wir möchten hier betonen, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie Systemadministratoren zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf
Schülerdaten wie Dokumente, Videos, Fotos und andere haben. Als Lehrer bekommt man bestenfalls einen Blick auf den Bildschirm der Schüler - genau wie es in der Vergangenheit auch durch „Über-die-Schulter-Schauen“ für Lehrer möglich war, einen Einblick in die aktuelle Schülerarbeit zu bekommen.

Für den Zeitraum von 7:45 bis 15:00 Uhr sind die verwalteten Geräte der Mittelstufe derzeit so konfiguriert, dass alle unterrichtsfremden Apps nicht verfügbar sind. Dies
betrifft z.B. Spiele, Social Media oder auch Entertainment Angebote. Somit ist eine schulbezogene Nutzung in diesem Zeitraum erheblich leichter. Außerhalb dieses Zeitraums
steht das Gerät den Schülern in vollem Funktionsumfang zur Verfügung. Noch in diesem Jahr wird dies geändert, so dass diese Einschränkungen nicht mehr zeitlich sondern lokal
greifen: zuhause angekommen oder krankheitsbedingt daheim geblieben unterliegen die Geräte keiner Beschränkung.

Eltern haben ebenfalls jederzeit die Möglichkeit, die Nutzung - insbesondere die Nutzungsdauer - auch selbständig anzupassen, sofern das nötig sein sollte. Mit der Einstellungsmöglichkeit „Bildschirmzeit“ haben Sie die Möglichkeit, die Nutzung des iPads passwortgeschützt zu gestalten. Falls Sie Fragen zu dieser Möglichkeit haben, können Sie gerne auf uns zukommen.

DEP, MDM und Cloud-Dienste
Die Besonderheit solcher verwalteter Schülergeräte liegt in der Art der Verwaltung: Apple bietet seit einigen Jahren bereits die Möglichkeit, dass Schülergeräte mit dem Verkauf gleich in ein Device-Enrollment-Program (DEP) aufgenommen werden. Es handelt sich hier nicht im eine bestimmte App, sondern um die Art und Weise, wie ein Gerät registriert ist. Apple hat dazu drei verschiedene Sicherheitsprotokolle eingerichtet, die vor allem den Missbrauch solcher Tablets im Fall eines Verlusts unterbindet. Alle iPads fragen immer erst danach, ob das Gerät ein DEP Gerät, also verwaltet ist. Erst dann beginnt die eigentliche Installation des Tablets. Löschen oder Formatieren ist daher sinnlos, das Gerät lässt sich nicht mehr aus der Verwaltung des LLGs herauslösen und ist somit für einen möglichen Diebstahl unattraktiv.
Das LLG nutzt ein Mobile-Device-Management (MDM), ein Verwaltungstool, über das wir Softwareverteilung und die Wartung aller Schüler-iPads jederzeit und ortsunabhängig
durchführen können. Schülerinnen und Schüler erhalten mit einem solchen Gerät auch einen datenschutzkonformen, „verwalteten“ iCloud-Account von 200GB und eine
„verwaltete“ Apple-ID. Verwaltet bedeutet in diesem Fall, dass diese IDs einem „Unternehmen“, also dem LLG, zugeordnet sind. Dadurch ist es beispielsweise möglich, in
Echtzeit an gemeinsamen Dokumenten zu arbeiten, ohne dass man Clouddienste explizit dafür einrichten muss. Einkäufe sind mit dieser ID nicht möglich. Ist das jedoch gewünscht, dann muss zusätzlich eine private ID eingerichtet werden. Dies ist jederzeit kostenfrei möglich.

Alle Geräte werden von uns mit den Office Programmen von Apple, Microsoft und LibreOffice ausgestattet. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler die größtmögliche
Flexibilität bei der Erstellung von Präsentationen oder Handouts. In der Regel nutzen die Schüler für ihre Unterrichtsmitschriften die App GoodNotes, die ebenfalls auf alle Geräte
unmittelbar aufgespielt wird. Weitere kostenpflichtige Apps, die für Kunst (z.B. Procreate, Luma Fusion, Affinity), Musik (ForScore) oder andere Fächer benötigt werden, können
jederzeit bedarfsweise auf die Tablets aufgespielt werden. Jede Software, die im Unterricht benötigt wird, wird von der Schule kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die
Schule müssen grundsätzlich keine Apps gekauft werden!

Können Eltern von Kindern der Jahrgangsstufen 5 bis 8 Schul-iPads erwerben?

Unabhängig von der Jahrgangsstufe macht es daher durchaus Sinn, ein solches „Schul-iPad“ gegenüber einem „normalen“ iPad auch bei Kindern der Jahrgangsstufen 5 bis 8 vorzuziehen, da wir hier gemeinsam mit den Eltern verbindlichere Möglichkeiten zur Nutzung des Geräts vereinbaren können. Der aktive Einsatz im Unterricht ist jedoch nicht vorgesehen. Für das kurzzeitige Arbeiten im Unterricht stehen schuleigene iPads zur Verfügung.

Digitale Schulbücher:

Uns erreichten in den vergangenen Jahren immer häufiger Anfragen bezüglich der Bereitstellung von digitalen Schulbüchern. Die Schulbuchverlage bieten an, dass Schülerinnen und Schüler die Schulbücher als eBooks erwerben können, wenn das gedruckte Schülerbuch im Klassensatz bereits vorhanden ist. Derzeit stellen wir allen SuS das digitale Englischbuch zur Verfügung, da hier auch Lernvideos, Lieder, Sprachbeispiele und Video-Szenen zum Lehrbuchinhalt abrufbar sind.

Müssen es ausgerechnet iPads sein?

Auch im Kollegium des LLG wurde lange darüber diskutiert, welches Betriebssystem (Windows, OSX, Linux,...) und welches Gerät (Tablet, Netbook, Laptop) genutzt werden sollte. Ausschlaggebend für unsere Entscheidung für das iPad waren der flach aufliegende Bildschirm (wie ein Heft oder Block), ein zuverlässiges Schreibwerkzeug (Apple Pencil oder Logitech Crayon), ein sofortiges Arbeiten, eine zuverlässige Administration, lange Akkulaufzeit, Sicherheit vor Viren, kabelloser Datenaustausch und kabellose Nutzung von Beamern und digitalen Tafeln auch ohne WLAN, aber auch die Menge an verfügbaren und hochwertigen Bildungs-Apps. Insofern muss man feststellen, dass iPads sicher nicht die günstigsten Geräte sind, sie sind aber mindestens für die Zeit von Klasse 8 bis zum Abitur immer aktuell und gewährleisten auf diesem Weg die erforderliche Zuverlässigkeit, eine funktionierende Hardware, einen riesigen Pool an Software und einen sehr guten Service vor Ort - sowohl durch das LLG und die Stadtverwaltung Gießen als auch durch den Kooperationspartner Theile Computer/EduXpert.

Kooperation mit Theile Computer/EduXpert:

Seit 2019 arbeitet die Stadt Gießen mit EduXpert/Theile Computer-Systeme zusammen. iPads, die über diesen Apple-Zulieferer erworben werden, sind im Auslieferungszustand bereits mit allen notwendigen Konfigurationsmöglichkeiten und Softwarepaketen ausgestattet. Der Kauf über EduXpert/Theile Computer-Systeme beinhaltet außerdem die Möglichkeit einer Finanzierung über bis zu 5 Jahren, einer Versicherung des Gerätes, die Hard- und Softwarebetreuung durch die Schule, und die Möglichkeit der Finanzierung oder Versicherung von Gerät und Pencil.

Grundsätzlich reicht für den schulischen Gebrauch das kleinste iPad! Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn beschließen sollten oder bereits beschlossen haben, ein iPad für den Unterricht zukünftig zu nutzen, empfehlen wir den Erwerb eines iPads (10,2‘) oder iPad Air (10,9‘). Bei beiden Geräten erachten wir die Nutzung eines Apple Pencil als zwingend notwendig, da das gewohnte „Lernen-durch-Schreiben“ unbedingt erhalten bleiben soll. Ein Cover und ein Schutzbrief über 3 Jahre können zusätzlich erworben werden, die Administration und Einbindung ins Schulnetz und der Schulsoftware sind bei dem iPad enthalten. Die genauen Preise, auch hinsichtlich einer Finanzierung, sind in den beiden Angeboten auf der Schulhomepage unter „Formulare>Oberstufe“ einsehbar. Ein Vergleich zwischen allen Modellen finden Sie unter https://www.apple.com/de/ipad/compare/. Für den Gebrauch in der Schule ist das „normale“ iPad völlig ausreichend. Die Pro-Modelle haben wir sowohl aus pädagogischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufgenommen. Zu Beginn der Klasse 9 werden alle SuS eine Einführung in die Nutzung der iPads erhalten. Das iPad sollte spätestens nach den Osterferien bestellt werden, so dass alle Schüler am ersten Schultag mit dem Gerät gemeinsam starten können.

Bereits erworbene Geräte:

Bereits erworbene Geräte können von uns in das Schulsystem eingebunden werden. Dafür ist jedoch eine einmalige Lizenzgebühr zur Administration in Höhe von 23,80 Euro zu entrichten. Das Gerät muss dafür zunächst komplett zurückgesetzt werden, nach erfolgter Aufnahme muss das iPad vier Wochen ruhen, damit es nicht mehr händisch aus dem System entfernt werden kann. Bitte erwerben Sie kein Gerät neu und reichen es dann ein zum Einbinden: der Aufwand ist erheblich, da dann verschiedene Instanzen (LLG - Schulverwaltungsamt - Förderverein - Theile Computer) in einen zeitraubenden Prozess gebunden werden. Mit Verlassen des LLGs nach der Klasse 13 wird das Gerät wieder aus der Verwaltung herausgenommen und steht uneingeschränkt zur Verfügung.

Uns ist völlig bewusst, dass dieses Schreiben sicher nicht alle Ihre Fragen zu dem Thema Digitalisierung und iPads im Unterricht beantworten kann. Wir hoffen dennoch, dass wir Ihnen hier einen Einblick in die aktuelle Schulentwicklung geben konnten, so dass Sie nun auch einen verlässlichen Rahmen haben, wenn Sie Ihr Kind digital unterstützen möchten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin bei Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.

Bei offen gebliebenen Fragen wenden Sie sich gerne über ipads(at)herderschule-giessen.de an uns. Wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf (auch telefonisch, wenn Sie uns Ihre Nummer hinterlassen).
Antworten auf die häufig gestellten Fragen werden zukünftig auch auf der neuen Homepage veröffentlicht, so dass interessierte Eltern sich bereits vor der Schulanmeldung entsprechend informieren können.

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