Die Abiturprüfung und die Berechnung der Gesamtqualifikation

Nach dem Ende des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase (der Q4) legen die Schülerinnen und Schüler die Abiturprüfungen ab. Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.

 
Zulassungsbedingungen zu den Abiturprüfungen
  1. Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert in der Regel drei, höchstens vier Jahre.
  2. Die Verpflichtung für die Belegung einer zweiten Fremdsprache ist erfüllt.
  3. In der Qualifikationsphase wurden die verbindlichen Kurse belegt.
  4. Die verbindlichen Leistungs- und Grundkurse aller vier Halbjahre mit entsprechender Punktzahl sind eingebracht.

 

Welche Kurse muss ich in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringen?

Durch die Leistungs- und Grundkurse müssen die Punktzahlen der folgenden Kurshalbjahre in den Fächern in die Gesamtqualifikation eingebracht werden, das ist die so genannte Einbringverpflichtung:

 

AF I - Sprachlich-literarisch-künstlisches Aufgabenfeld 4 Kurse in Deutsch (ohnehin Prüfungsfach)
4 Kurse in der verbindlich fortgeführte Fremdsprache
2 Kurse in Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel

AF II - Gesellschaftwissenschaftliches Aufgabenfeld 2 Kurse in Politik und Wirtschaft
2 Kurse in Geschichte (verpflichtende Einbringung der Q3 und Q4)
2 weitere Kurse aus Politik und Wirtschaft, Geschichte, Religion/Ethik oder Geographie

AF III - Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld 4 Kurse in Mathematik (ohnehin Prüfungsfach)
4 Kurse in einer Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie oder Physik)

Zusätzlich sind einzubringen 2 Kurse in einer weiteren Fremdsprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik

 

Insgesamt müssen die 8 Kurshalbjahre der Leistungskursfächer und 24 Kurshalbjahre der Grundkursfächer in die Gesamtwertung eingebracht werden. Die in der Tabelle aufgelisteten Kurse reichen daher noch nicht aus und es müssen noch weitere Kurshalbjahre eingebracht werden. Hier hat man die Wahl, welche man einbringen möchte. Für das Abitur können aus einem Fach höchstens vier Kurshalbjahre eingebracht werden, aus Sport nur drei Kurshalbjahre. Ein Kurs darf nicht doppelt in die Wertung eingebracht werden. Wird in einem Fach eine Abiturprüfung abgelegt, müssen in dem Fach alle vier Kurshalbjahre eingebracht werden.

Wichtige Information: Bei der Berechnung der Gesamtqualifikation darf unter den 32 Kurshalbjahren kein Kurs mit 00 Notenpunkten abgeschlossen sein. Höchstens sechs Kurshalbjahre aus der Einbringverpflichtung dürfen mit weniger als 05 Notenpunkten abgeschlossen sein, davon höchstens zwei Leistungskurshalbjahre. Sonst gibt es keine Zulassung zu den Abiturprüfungen.

 
Eine Zulassung wäre demnach noch in den folgenden Fällen möglich:
  1. Sechs der einzubringenden Grundkurse wurde mit weniger als 05 Notenpunkten abgeschlossen.
  2. Fünf der einzubringenden Grundkurse und ein Leistungskurs wurden mit weniger als 05 Notenpunkten abgeschlossen.
  3. Vier der einzubringenden Grundkurse und zwei Leistungskurse wurden mit weniger als 05 Notenpunkten abgeschlossen.

 

Die Abiturprüfung - Die Prüfungsfächer
Die Abiturprüfung umfasst insgesamt mindestens fünf Prüfungen:
  • Drei schriftliche Prüfungen (davon zwei auf Leistungskursniveau und eine auf Grundkursniveau)
  • Eine mündliche Prüfung (auf Grundkursniveau)
  • Eine weitere mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung (jeweils auf Grundkursniveau) oder eine Besondere Lernleistung
Verbindliche Prüfungsfächer sind dabei:
  • Deutsch
  • Mathematik
  • eine Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik

Wichtig: Diese verbindlichen Prüfungen können nicht durch eine Besondere Lernleistung ersetzt werden!

Die anderen Prüfungsfächer können dann gewählt werden. Wichtig ist dabei nur, dass die Prüfungsfächer dabei alle drei Aufgabenfelder abdecken müssen. Das heißt, es muss mindestens eine Prüfung in den Fächern aus Aufgabenfeld I, II und III abgelegt werden.

Kompliziert? Hier mal ein paar Beipiele für mögliche Kombinationen von Prüfungsfächern:

 Prüfungsbeispiele

 

Wann zählt die Abiturprüfung als bestanden?
  1. In mindestens drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, müssen in der Abiturprüfung jeweils mindestens 05 Notenpunkte erreicht werden.
  2. Die Prüfung darf in keinem Prüfungsfach mit 00 Notenpunkten abgeschlossen werden.
  3. Die Summe der Ergebnisse aller Prüfungen muss in vierfacher Wertung mindestens 100 Punkte ergeben.

 

Wie berechnet sich die Gesamtnote des Abiturs?

Die Gesamtqualifikation für das Abitur erreichnet sich aus den 8 eingebrachten Leistungskurshalbjahren, den 24 eingebrachten Grundkurshalbjahren und den 5 Abiturprüfungen.

Leistungskursbereich Grundkursbereich Abiturbereich
     

Summe der 8 Leistungskurshalbjahre

(in doppelter Wertung)

mindestens 80 Punkte / maximal 240 Punkte

Summe der 24 Grundkurshalbjahre

(in einfacher Wertung)

mindestens 120 Punkte / maximal 360 Punkte

Summe der 5 Abiturprüfungen

(in vierfacher Wertung)

mindestens 100 Punkte / maximal 300 Punkte

 

 (Bildquelle: Abitur in Hessen - Ein guter Weg, 2021)

Die Punktzahlen aus dem Leistungskursbereich, dem Grundkursbereich und dem Abiturbereich werden zum Schluss addiert. Um das Abitur zu erwerben, müssen mindestens 300 Punkte (Note 4,0) erreicht werden. Maximal können 900 Punkte (Note 1,0) erreicht werden.

Weitere Informationen zum Abitur finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen

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