Schuljahresbeginn 2020*

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

mit Datum vom 30.06.2020 haben wir heute Morgen in einem Schreiben unseres Kultusministers mitgeteilt bekommen, wie das kommende Schuljahr zu organisieren ist.

Ziel der Landesregierung ist, den Regelbetrieb (5 Präsenztage und Umsetzung der normalen Stundentafel) an allen Schulen wieder aufzunehmen. Gleichzeitig wird damit das Abstandsgebot in allen Klassen- und Fachräumen aufgehoben, ebenso die Begrenzung der Gruppengröße auf 15 Personen.
Weiterhin sollen besonders gefährdete Personengruppen durch „Einhaltung grundlegender Hygieneregeln, wie

  • eine sorgfältige Händehygiene,
  • die Vermeidung von körperlichen Kontakten und, wo immer dies möglich ist, die Wahrung eines angemessenen Abstandes, wie er auch in Alltagssituationen gilt,
  • regelmäßiges und ausreichendes Lüften der Unterrichtsräume,
  • das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Unterrichtsräume und 
  • die gründliche und regelmäßige Reinigung im Schulgebäude.“

geschützt werden.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht für Schüler kann nur aufgrund eines ärztlichen Attestes erfolgen, welches bestätigt, dass „im Falle einer Infektion mit SARS CoV-2 aufgrund individueller Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht.“
SuS, die vom Präsenzunterricht befreit sind, „erhalten – soweit erforderlich – eine Ausstattung mit Digitalgeräten, die es ihnen ermöglicht, durch entsprechende Zuschaltung von zuhause aus am Unterricht gemeinsam mit ihren Klassen- bzw. Kursverband teilnehmen zu können. In diesem Fall gelten die Grundsätze der Leistungsbewertung gemäß §73 des Hessischen Schulgesetzes.“
Über die Verteilung der Geräte haben wir noch keine Kenntnis. 

Wie die tatsächliche technische Umsetzung realisiert werden soll und ob ein solches Vorgehen datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht, ist (noch) nicht geklärt.

Der Fokus wird im ersten Halbjahr auf die Erteilung von Unterricht gelegt. „Aus diesem Grund sollen mehrtägige Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bis einschließlich Januar 2021 ausgesetzt bleiben.“ 

Schulische Betriebspraktika sollen weiterhin durchgeführt werden.

Regelungen für den Distanzunterricht:
SuS müssen auch im Rahmen des Distanzunterrichtes kontinuierlich von ihren Lehrkräften begleitet werden. Regelungen hierfür werden erarbeitet, sodass auch die im häuslichen Lernen erbrachten Leistungen bewertet werden. Allerdings müssen sie im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sein. 

„Sofern eine Zuschaltung per Video möglich ist, ist diese Variante zu bevorzugen. Andernfalls ist auf eine telefonische Teilnahme im Präsenzunterricht zurückzugreifen. Auf dieser Grundlage ist eine Leistungsbewertung für die betreffenden SuS zulässig.“
Gegebenenfalls ist eine „Präsenzzeit in der Schule ohne Lerngruppe, nur mit der Lehrkraft vorzusehen. In diesem Rahmen könnte auch eine Klassenarbeit geschrieben werden.“
Die Umsetzung der vorgegebenen Maßnahmen ist noch nicht hinreichend geklärt.

Der Ganztagsbetrieb und der Betrieb der Schulmensa sowie die Öffnung des Kiosks ist ab Schuljahresbeginn wieder grundsätzlich möglich.
Im Hinblick auf die Ganztagsangebote hat die Abdeckung des Unterrichts in jedem Fall Vorrang.

Das Ministerium bietet SuS die Möglichkeit von unterstützenden Angeboten während der Sommerferien, um noch nicht ausreichend bearbeiteten Lernstoff nachholen zu können. Über die entsprechenden Angebote informiert euch gegebenenfalls bitte auf der Homepage des HKM bzw. über den bereits zugesandten Elternbrief.

Freundliche Grüße
Antje Mühlhans


 *Auszüge aus dem Brief des Kultusministers vom 30.06.2020.

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