Spannende und lehrreiche Veranstaltung für die Ethik- und Religionskurse der Q3 zum Sexualstrafrecht mit zwei Staatsanwältinnen: Was bedeutet „Nein heißt nein“ und welche Vergewaltigungsmythen gibt es?
Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert und Staatsanwältin Jessica Schröder gestalteten die Veranstaltung zum deutschen Sexualstrafrecht von Beginn an als Gedankenaustausch.
Den Einstieg bildete die Frage nach Vergewaltigungsmythen. Diesen Mythen, wie „die Frauen müssen deutlicher nein sagen“, „sie sind ja selber Schuld, wenn sie kurze Röcke tragen“, konnten die Staatsanwältinnen mit Fakten begegnen: Die meisten Vergewaltigungen begehen ehemalige Ehemänner und Partner. Auf Platz zwei stehen Übergriffe im Freundeskreis und der häufigste Tatort sei die eigene Wohnung.
Erst 1994 wurde die Strafbarkeit homosexueller Handlungen abgeschafft und seit 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland strafbar, allerdings sei sie schwer zu beweisen. Hier stehe Aussage gegen Aussage.
Seit 2016 gilt das Paradigma „Nein heißt nein“, während in dreizehn anderen europäischen Ländern, z.B. Großbritannien und Spanien „ja heißt ja“ die Vorgabe ist.
Im Weiteren wurden neuere Straftatbestände wie Upskirting (Blick oder Bildaufnahme unter den Rock), Cyber-Grooming (Manipulation Jugendlicher über das Internet mit dem Ziel sexueller Übergriffe) Catcalling (sexuell anzügliches Hinterherrufen und Pfeifen) und Stealthing (heimliche Entfernung des Kondoms beim Geschlechtsverkehr) mit den SchülerInnen diskutiert.
Wo geschehen sexuelle Übergriffe?
Diese bereits eingangs angeschnittene Frage wurde weiter vertieft und neben der eigenen Wohnung Bereiche wie Arbeitsplatz, Sportvereine, Gemeinden/Kirche, Clubs, der Heimweg und die Schule genannt.